Information für alle Geld- und Sachspender

Der Verein Willkommen in Lindlar WinLi e.V. ist gemäß den entsprechenden Passagen des EKST-Rechtes und der Abgabenordnung steuerbefreit und zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen berechtigt. Der entsprechende Bescheid datiert vom 11.08.2015.

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Geld-, als auch für Sachspenden. Im Falle von Sachspenden ist der Wert der Spende durch geeignete Nachweise (z.B. Kaufbeleg, Rechnung etc.) zu belegen. Im Falle von Fragen zu einem Einzelfall senden Sie einfach eine e-mail  an vorstand@winli.de.

Spenden bis zu einem Wert von Euro 200 an  gemeinnützige Organisationen und Vereine können gemäß § 50 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung in Form eines vereinfachten Ansatzes in der persönlichen EKST-Erklärung eines Spenders zur Geltung gebracht werden. Dabei ist lediglich folgendes zu beachten:

  • Der die Spende dokumentierende Bankeinzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
  • Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, vermerkt sein: Zum Beispiel „Flüchtlingshilfe“ als mildtätiger Zweck.
  • Ergänzend dazu müssen Sie jedoch auch einen zumindest standardisierten Beleg des Zuwendungsempfängers einreichen, aus dem hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.
  • Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

 

Mehr hierzu z.B. bei: http://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/#ixzz3ssBzI41Q

Um den Verwaltungsaufwand für WinLi e.V.  so gering wie möglich zu halten, werden wir für Spenden unter 200 € dementsprechend keine eigentlichen Spendenquittungen erstellen. Die so gesparte Zeit, kann dann in unmittelbare Arbeit für die Flüchtlinge in Lindlar investiert werden. Statt dessen bedanken wir uns bei all unseren Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Flüchtlinge in Lindlar sowie das uns erwiesene Vertrauen und werden über die Verwendung der Gelder regelmäßig im Rahmen der Hauptversammlung oder im Rahmen einer auf Mitgliederwunsch unterjährig einberufenen Mitgliederversammlung ausführlich Rechenschaft ablegen.

Senden Sie bei Fragen bitte einfach eine an den Kassenwart adressierte e-mail an vorstand@winli.de.