Lindlarer helfen Menschen auf der Flucht bei der Integration

Wichtiger Hinweis für Besuchsdienste

Für die Beantragung der Familienzusammenführung eines Flüchtlings müssen dem Jobcenter (lückenlos) alle Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgelegt werden, um dessen Einkommensverhältnisse zu klären. Viele Flüchtlinge werfen die Kontoauszüge aber weg, da sie sich nicht über deren Wichtigkeit im Klaren sind. Entsprechend der AGBs der Kreissparkasse ist aber jeder Kontoinhaber verpflichtet, seine Kontoauszüge über zehn Jahre hinweg aufzubewahren. Jeder Kontoauszug, der von der Kreissparkasse rückwirkend erstellt werden muss,  kostet 5€!!!