DAS CHANCEN-AUFENTHALTSRECHT

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG) das Langzeitgeduldeten den Übergang in einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen soll, ist seit dem 31.12.2022 in Kraft. Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass eine geduldete Person, die am Stichtag 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen mit Duldung, Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis in Deutschland gelebt hat, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten soll! Voraussetzung: Sie bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, hat nicht wiederholt über die eigene Identität getäuscht und ist im Wesentlichen straffrei. Die Aufenthaltserlaubnis gilt dann auch für Ehegatten bzw. Lebenspartner und minderjährige Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Antragsteller leben. Die 18 Monate mit einem rechtmäßigen und gesicherten Aufenthaltsstatus sollen es dem Antragsteller  erleichtern, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a oder b AufenthG erfüllen zu können.

Das Ausländeramt des Oberbergischen Kreises hat uns mitgeteilt, dass Sie alle in Frage kommenden Personen im Zuge ihrer turnusmäßigen Vorsprache (z.B. zur Verlängerung der Duldung) auf die Möglichkeit den Chancen-Aufenthalt zu beantragen, hinweist.

Bei Fragen dazu bitte im WinLi Büro melden.